Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN, VERTRAGSINHALT

Die vorliegenden Bedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Schaumstoffvertrieb Paschko GmbH & Co. KG, Oststraße 33, 32584 Löhne ausschließlich geltenden Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind für uns nicht verbindlich es sei, denn wir erkenne diese ausdrücklich in Text- oder Schriftform an. Unsere AGB gelten auch für Folgeaufträge. Dies gilt unabhängig davon, ob bei neuer Beauftragung auf die Bedingungen hingewiesen wird.

2. ANGEBOTE, UMFANG DER LIEFERUNG

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Text- oder in Schriftform. Von uns erstellte Zeichnungen und sonstigen Unterlagen unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Von uns erstellte oder zur Verfügung gestellte Unterlagen und Muster dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, diese sind allgemein bekannt. Wir liefern entsprechend dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung. Liegt eine solche nicht vor, so ist unser Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer vorherigen Bestätigung.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Etwaige Preissteigerungen im Material und Lohnbereich, beispielsweise durch tarifliche Erhöhungen, die unmittelbar nach der Auftragserteilung in Kraft treten, berechtigen uns die Preise im gleichen prozentualen Umfang zu erhöhen.

Skontovereinbarungen sind stets freibleibend und bei jeder Bestellung neu zu vereinbaren. Das gleiche gilt für etwaige Bonifikationen und/oder Rückvergütungen.

Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so sind wir berechtigt, einen etwaigen Restbetrag fällig zu stellen. Der Besteller ist zur Aufrechnung und zu der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Ansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. LIEFERFRISTEN

Maßgeblich sind die in den Auftragsbestätigungen genannten Fristen ab Werk. Bei diesseits unverschuldeter Verzögerung (z.B. wegen höherer Gewalt), führt dies zu einer Verlängerung der Lieferfrist und berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Grund der Verzögerung wegfällt und die Ware zur Abholung bereitgestellt oder in den Versand gegeben wird. Teillieferungen sind zulässig.

Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so entfällt die Lieferverpflichtung vollständig.

Im Falle von etwaigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Streik oder Aussperrung, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Maßnahmen. Verlängert sich in diesem Fall die Lieferzeit um mehr als zwei Monate, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Der Besteller ist hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG

Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand auf Gründen, die im Einwirkungsbereich des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Die Ware wird unversichert geliefert, es sei denn der Besteller verlangt ausdrücklich versicherten Versand.

Etwaige Zölle, Gebühren sowie Steuern (Einfuhrumsatzsteuer) trägt der Besteller.

Verzögert sich die Lieferung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern. Die Kosten hierfür belaufen sich auf pauschal 2% des Nettorechnungsbetrages ohne die Kosten des Versandes, es sei denn der Besteller weist nach, dass nur geringere Kosten hierfür angefallen sind.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Eine Weiterveräußerung ist dem Besteller im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen der Schuldner des Bestellers sind uns mitzuteilen.

Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir zum Widerruf des Einzugsrechtes berechtigt.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

Der Sicherungsübereignung von in unserem Eigentum stehender Ware ist wird widersprochen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Besteller auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder / und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen.

7. RECHTE DES BESTELLERS BEI MÄNGELN

Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Handelskauf handelt (B2B); es sei denn er ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Geltendmachung von Mängeln setzt daher voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware und bei Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb derselben Frist ab Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist, von dem Vertrag zurücktreten. Daneben ist er gegebenenfalls berechtigt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

Die geschuldete Nacherfüllung ist davon abhängig, dass sich der Besteller nicht im Zahlungsverzug befindet. Hiervon unbenommen bleibt ein im Verhältnis zum Mangel angemessener Teil-Einbehalt des Kaufpreises.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Besteller oder einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

Unberechtigte Mängelrügen verpflichten den Besteller die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die fehlende Mangelhaftigkeit objektiv nicht erkennbar war.

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, SCHADENSERSATZ

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. In dem Bereich der Mangelfolgeschäden ist die Haftung allein auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung wegen Verzuges ist die Haftung auf 5% des vereinbarten Nettokaufpreises beschränkt.

Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleiben hiervon unberührt.

Die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7 gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.

Bei Lieferungen in das Ausland gelten die innerdeutschen materiellrechtlichen Vorschriften (BGB, HGB), die Anwendung des CISG wird ausgeschlossen.

Besuchen Sie uns gerne, wenn Sie einmal in der Nähe sind.

Schaumstoffvertrieb Paschko
An der Loher Mühle 21
32545 Bad Oeynhausen

Fon 05731 75 55 521
Fax 05731 75 55 525
info@schaumstoffe-paschko.de